JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 22.04.1999, Aktenzeichen: C-109/98
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 3 Die Artikel 9 und 12 des Vertrages stehen einer zu Lasten der Hersteller, der Importeure und der Personen, die in einem Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte CB-Funkgeräte liefern, erhobenen Abgabe entgegen, wie sie in Artikel 302bis X des französischen Code général des impôts geregelt ist. Eine solche Abgabe ist eine Abgabe zollgleicher Wirkung und keine inländische Abgabe im Sinne von Artikel 95 des Vertrages, denn sie gehört nicht zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst, da die Methode der Abgabenerhebung für die betreffenden Geräte von der für die anderen Geräte, die das Fernmeldespektrum der Hertzschen Wellen nutzen, in der Weise abweicht, daß die Abgabe auf die Lieferung und nicht auf die Nutzung erhoben wird. 4 Die Artikel 9, 12 und 113 des Vertrages stehen einer zu Lasten der Hersteller, der Importeure und der Personen, die in einem Mitgliedstaat aus Drittländern eingeführte CB-Funkgeräte liefern, erhobenen Abgabe entgegen, wie sie in Artikel 302bis X des französischen Code général des impôts geregelt ist. Seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs verstösst die Erhebung eines Zolles oder einer Abgabe gleicher Wirkung, die einseitig von einem Mitgliedstaat auf die Einfuhren unmittelbar aus einem Drittland eingeführt worden ist, gegen die genannten Bestimmungen. |
| Rechtsgebiete: | EGV, Code général des impôts |
| Vorschriften: | EGV Art. 9, EGV Art. 12, EGV Art. 95, EGV Art. 113, Code général des impôts Art. 302 bis X, |
| Stichworte: | 1 Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Abgabe auf die Lieferung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Sende- und Empfangsgeräten für die CB-Funkkanäle - Unzulässigkeit, , (EG-Vertrag, Artikel 9, 12 und 95), , 2 Freier Warenverkehr - Handelsverkehr mit Drittstaaten - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Abgabe auf die Lieferung von aus Drittländern eingeführten Sende- und Empfangsgeräten für die CB-Funkkanäle - Unzulässigkeit, , (EG-Vertrag, Artikel 9, 12 und 113), |
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