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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 22.02.1979, Aktenzeichen: 163-78 



EUGH – Aktenzeichen: 163-78

Urteil vom 22.02.1979


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF BESTIMMUNGEN , ÜBUNGEN ODER UMSTÄNDE SEINER INTERNEN RECHTSORDNUNG BERUFEN , UM DAMIT DIE NICHTBEACHTUNG VON VERPFLICHTUNGEN UND FRISTEN ZU RECHTFERTIGEN , DIE IN DEN RICHTLINIEN DER GEMEINSCHAFT FESTGELEGT SIND.
Rechtsgebiete:RICHTLINIE NR. 75/324
Vorschriften:RICHTLINIE NR. 75/324,
Stichworte:MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNSTATTHAFTIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ),

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