JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 21.02.2002, Aktenzeichen: C-416/98
| Rechtsgebiete: | EGV, Verordnung (EWG) Nr. 1972/83 des Rates vom 11. Juli 1983 zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlenwasserstoffen, Verordnung Nr. 1971/83 des Rates vom 11. Juli 1983 zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung für industrielle Pilot- und für Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe, griech. BGB |
| Vorschriften: | EGV Art. 238, Verordnung (EWG) Nr. 1972/83 des Rates vom 11. Juli 1983 zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlenwasserstoffen, Verordnung Nr. 1971/83 des Rates vom 11. Juli 1983 zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung für industrielle Pilot- und für Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe, griech. BGB Art. 147, griech. BGB Art. 154, griech. BGB Art. 155 d, griech. BGB Art. 157, griech. BGB Art. 340, griech. BGB Art. 345, |
| Stichworte: | Verfahren - Anrufung des Gerichtshofes aufgrund einer Schiedsklausel - Vertrag, mit dem eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für die Durchführung eines Vorhabens im Energiebereich gewährt wird - Anspruch auf Rückzahlung eines gezahlten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen, , (EG-Vertrag, Artikel 181 [jetzt Artikel 238 EG]), |
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