JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 21.01.1999, Aktenzeichen: C-73/97 P
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung Nr. 3190/93 zur Festsetzung des einheitlichen Verringerungskoeffizienten für die Bestimmung der den Marktbeteiligten der Gruppen A und B im Rahmen des Zollkontingents für das Jahr 1994 zuzuteilenden Bananenmenge, die die Marktbeteiligten dieser Gruppen erhoben haben, ist unzulässig. Diese Verordnung gibt nämlich nicht sofort und unmittelbar jedem Marktbeteiligten die Möglichkeit, zu ermitteln, welche individuelle Menge er letztlich erhält, da die von den Marktbeteiligten den zuständigen nationalen Stellen zu diesem Zweck übermittelten Daten von diesen oder der Kommission mehrfach geändert werden können, ohne daß diese Änderungen den betreffenden Marktbeteiligten zur Kenntnis gebracht werden, so daß die Letztgenannten nicht in der Lage sind, unter Zugrundelegung entweder der mitgeteilten Zahlen oder der Bestimmungen der Verordnung Nr. 3190/93 die Referenzmenge zu bestimmen, auf die der Verringerungskoeffizient angewandt wird. Da es den Marktbeteiligten unmöglich ist, durch einfache Multiplikation einer ihnen bekannten Menge mit dem in der betreffenden Verordnung festgelegten Verringerungskoeffizienten die ihnen zustehende endgültige Menge zu ermitteln, ist diese Verordnung auch nicht als Bündel von Einzelfallentscheidungen anzusehen, die sich an jeden Marktbeteiligten richten und ihn in Wirklichkeit über die genauen Mengen informieren, die er einführen darf. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung (EG) Nr. 3190/93 |
| Vorschriften: | Verordnung (EG) Nr. 3190/93, |
| Stichworte: | Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Zollkontingent für die Einfuhr von Bananen - Verordnung zur Festsetzung eines Verringerungskoeffizienten für die Bestimmung der den Marktbeteiligten zuzuteilenden Menge - Klage der Marktbeteiligten - Unzulässigkeit, , (EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4, Verordnung Nr. 3190/93 der Kommission), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 21.01.1999, Aktenzeichen: C-73/97 P anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 21.01.1999, C-73/97 P" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum