JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 20.10.1993, Aktenzeichen: C-92/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte fallen insbesondere wegen ihrer Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Austausch von Gütern und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des EWG-Vertrags im Sinne von Artikel 7 Absatz 1. Das in Artikel 7 Absatz 1 niedergelegte allgemeine Diskriminierungsverbot ist auf sie anwendbar, ohne daß es noch erforderlich wäre, sie mit den besonderen Vorschriften der Artikel 30, 36, 59 und 66 EWG-Vertrag in Verbindung zu bringen. 2. Artikel 7 Absatz 1 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß es gegen diese Vorschrift verstösst, wenn Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats die Urheber und ausübenden Künstler der anderen Mitgliedstaaten sowie diejenigen, die Rechte von ihnen ableiten, von dem nach diesen Rechtsvorschriften den Inländern zuerkannten Recht ausschließen, den Vertrieb eines ohne ihre Einwilligung hergestellten Tonträgers im Inland zu verbieten, wenn die Darbietung im Ausland stattgefunden hat. Indem Artikel 7 "jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" verbietet, verlangt er nämlich von jedem Mitgliedstaat, daß er den Personen, die sich in einer gemeinschaftsrechtlich geregelten Situation befinden, die vollständige Gleichbehandlung mit seinen Staatsangehörigen gewährleistet, und verwehrt es daher einem Mitgliedstaat, die Gewährung eines ausschließlichen Rechts davon abhängig zu machen, daß es sich um einen Inländer handelt. 3. Artikel 7 Absatz 1 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß sich ein Urheber oder ausübender Künstler eines anderen Mitgliedstaats oder derjenige, der Rechte von ihm ableitet, vor dem nationalen Gericht unmittelbar auf das in dieser Vorschrift niedergelegte Diskriminierungsverbot berufen kann, um Gewährung des Schutzes zu verlangen, der den inländischen Urhebern und ausübenden Künstlern vorbehalten ist. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 1, |
| Stichworte: | 1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Geltungsbereich - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Einbeziehung, , (EWG-Vertrag, Artikel 7), , 2. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Nationale Rechtsvorschriften, die den Urhebern und ausübenden Künstlern das Recht gewähren, die Vermarktung von ohne ihre Einwilligung hergestellten Tonträgern mit Aufnahmen von Darbietungen, die im Ausland stattgefunden haben, zu untersagen - Den Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten versagtes Recht - Unzulässigkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 7), , 3. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Möglichkeit für die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten, sich auf das Verbot zu berufen, um den Schutz des literarischen und künstlerischen Eigentums zu erhalten, der den Inländern vorbehalten ist, , (EWG-Vertrag, Artikel 7), |
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