JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 20.10.1992, Aktenzeichen: C-295/90 REV
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Ein Antrag auf Wiederaufnahme eines durch Urteil des Gerichtshofes abgeschlossenen Verfahrens, zu dessen Begründung keine Tatsache von entscheidender Bedeutung, die der die Wiederaufnahme beantragenden Partei vor Verkündung des Urteils unbekannt war, behauptet worden ist, ist unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Satzung |
| Vorschriften: | EWG-Satzung Art. 41 Abs. 1, |
| Stichworte: | Verfahren - Wiederaufnahme - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Neue Tatsache, , (EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 41), |
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