( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 20.10.1992, Aktenzeichen: C-295/90 REV 



EUGH – Aktenzeichen: C-295/90 REV

Urteil vom 20.10.1992


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Ein Antrag auf Wiederaufnahme eines durch Urteil des Gerichtshofes abgeschlossenen Verfahrens, zu dessen Begründung keine Tatsache von entscheidender Bedeutung, die der die Wiederaufnahme beantragenden Partei vor Verkündung des Urteils unbekannt war, behauptet worden ist, ist unzulässig.
Rechtsgebiete:EWG-Satzung
Vorschriften:EWG-Satzung Art. 41 Abs. 1,
Stichworte:Verfahren - Wiederaufnahme - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Neue Tatsache, , (EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 41),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 20.10.1992, Aktenzeichen: C-295/90 REV anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-20-10-1992-az-c-29590-rev

"EUGH - 20.10.1992, C-295/90 REV" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN