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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 20.03.2001, Aktenzeichen: C-33/99 



EUGH – Aktenzeichen: C-33/99

Urteil vom 20.03.2001


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Weder das Kooperationsabkommen zwischen der EWG und Marokko noch Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) noch die Verordnungen Nrn. 1408/71 und 1612/68 sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, ein Kindergeld für studierende Kinder zwischen 18 und 27 Jahren schrittweise abzuschaffen, wenn dies ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit geschieht.

( vgl. Randnr. 30, Tenor 1 )

2. Weder das in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr.1408/71 niedergelegte Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit noch eine andere Bestimmung dieser Verordnung kann dahin ausgelegt werden, dass sie einem Rentner, der außerhalb des Mitgliedstaats wohnt, der diese Rente zu gewähren hat, gegenüber diesem Staat einen Anspruch auf andere Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder als Familienbeihilfen im Sinne von Artikel 1 Buchstabe u Ziffer ii dieser Verordnung, z. B. auf eine Studienfinanzierung, einräumen. Artikel 77 dieser Verordnung soll nämlich gerade die Voraussetzungen festlegen, unter denen ein Rentner Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von dem Mitgliedstaat verlangen kann, nach dessen Rechtsvorschriften er eine Rente bezieht, und beschränkt seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Familienbeihilfen.

( vgl. Randnrn. 34-36, Tenor 2 )

3. Ein Angehöriger eines Mitgliedsstaats, der das in Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) garantierte Recht auf Freizügigkeit ausgeübt und anschließend seine Erwerbstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat beendet hat und in seinen Herkunftsstaat, in dem auch seine Kinder wohnen, zurückgekehrt ist, kann sich weder auf den genannten Artikel 48 noch auf Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 berufen, um von dem Mitgliedstaat, in dem er beschäftigt gewesen ist, einen Anspruch auf Finanzierung des Studiums seiner Kinder zu den gleichen Bedingungen zu erlangen, wie sie dieser Staat auf seine Staatsangehörigen anwendet.

( vgl. Randnr. 51, Tenor 3 )

4. Artikel 41 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko ist dahin auszulegen, dass, wenn die unterhaltsberechtigten Kinder eines marokkanischen Arbeitnehmers nicht in der Gemeinschaft wohnen, weder der betreffende marokkanische Arbeitnehmer noch seine Kinder sich für eine Studienfinanzierung auf das in diesem Artikel für das Gebiet der sozialen Sicherheit aufgestellte grundsätzliche Verbot einer auf der Staatsangehörigkeit beruhenden Benachteiligung berufen können.

( vgl. Randnr. 58, Tenor 4 )
Rechtsgebiete:Kooperationsabkommen EWG-Marokko, VO (EWG) Nr. 1408/71, VO (EWG) Nr. 1612/68, EGV
Vorschriften:Kooperationsabkommen EWG-Marokko Art. 41, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 3, VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7, EGV Art. 48, EGV Art. 52, EGV Art. 39, EGV Art. 43,
Stichworte:1. Völkerrechtliche Verträge - Kooperationsabkommen EWG-Marokko - Soziale Sicherheit - Gleichbehandlung - Schrittweise Abschaffung eines Kindergelds - Zulässigkeit - Voraussetzung, , (EG-Vertrag, Artikel 48 [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG], Kooperatinsabkommen EWG-Marokko, Verordnungen Nrn. 1612/68 und 1408/71 des Rates), , 2. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Familienleistungen - Rentner - Leistungen, die ein Mitgliedstaat einem Bezugsberechtigten schuldet, der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt - Beschränkung der Familienleistungen im Sinne von Artikel 1 Buchstabe u Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71, , (Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe u Ziffer ii, 3 Absatz 1 und 77), , 3. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Arbeitnehmer, der seine Erwerbstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat beendet hat und in seinen Herkunftsstaat zurückgekehrt ist - Anspruch auf Finanzierung des Studiums seiner Kinder zu den gleichen Bedingungen, wie sie der Aufnahmestaat auf seine Staatsangehörigen anwendet, , (EG-Vertrag, Artikel 48 [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG], Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 2), , 4. Völkerrechtliche Verträge - Kooperationsabkommen EWG-Marokko - In einem Mitgliedstaat beschäftigte marokkanische Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Kinder eines marokkanischen Arbeitnehmers, die nicht in der Gemeinschaft wohnen - Recht, sich im Hinblick auf die Finanzierung der Studien der Kinder auf das Diskriminierungsverbot zu berufen - Fehlen, , (Kooperationsabkommen EWG-Marokko, Artikel 41),

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