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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 20.03.1984, Aktenzeichen: 314/82 



EUGH – Aktenzeichen: 314/82

Urteil vom 20.03.1984


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

ARTIKEL 9 EWG-VERTRAG ENTHÄLT DAS VERBOT , ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN ZÖLLE UND ABGABEN GLEICHER WIRKUNG ZU ERHEBEN. DIESES VERBOT LÄSST KEINE UNTERSCHEIDUNG NACH DEM ZWECK DER FINANZIELLEN BELASTUNGEN ZU , DEREN BESEITIGUNG ES VORSIEHT , UND UMFASST DAHER AUCH DIE GEBÜHREN FÜR GESUNDHEITSBEHÖRDLICHE KONTROLLEN BEI DER WARENEINFUHR. ANDERS WÄRE ES NUR , WENN DIE FINANZIELLEN BELASTUNGEN TEIL EINER ALLGEMEINEN INLÄNDISCHEN GEBÜHRENREGELUNG WÄREN , DIE SYSTEMATISCH EINHEIMISCHE UND EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE NACH DENSELBEN MERKMALEN ERFASSTE , ODER WENN DIESE BELASTUNGEN DAS ENTGELT FÜR EINEN DEM IMPORTEUR TATSÄCHLICH GELEISTETEN DIENST DARSTELLTEN.

GESUNDHEITSBEHÖRDLICHE KONTROLLEN , DIE ZU DER VERWALTENDEN TÄTIGKEIT DES STAATES GEHÖREN , MIT DER IM ALLGEMEINEN INTERESSE DIE ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND HYGIENE GEWÄHRLEISTET WERDEN SOLL , KÖNNEN NICHT ALS EINE DEM IMPORTEUR ERBRACHTE DIENSTLEISTUNG ANGESEHEN WERDEN , DIE DAZU BERECHTIGTE , ALS GEGENLEISTUNG EINE ABGABE ZU ERHEBEN.
Stichworte:FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABGABEN FÜR GESUNDHEITSBEHÖRDLICHE KONTROLLEN - NICHTVORLIEGEN EINER DIENSTLEISTUNG - VERBOT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 9 UND 12 ),

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