JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 19.09.2006, Aktenzeichen: C-506/04
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 98/5/EG |
| Vorschriften: | Richtlinie 98/5/EG, |
| Stichworte: | Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats - Vorherige Überprüfung der Kenntnis der Sprachen des Aufnahmemitgliedstaats - Gerichtliches Rechtsmittel nach innerstaatlichem Recht, |
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