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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 19.09.2006, Aktenzeichen: C-506/04 



EUGH – Aktenzeichen: C-506/04

Urteil vom 19.09.2006


Rechtsgebiete:Richtlinie 98/5/EG
Vorschriften:Richtlinie 98/5/EG,
Stichworte:Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 98/5/EG - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde - Voraussetzungen für die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats - Vorherige Überprüfung der Kenntnis der Sprachen des Aufnahmemitgliedstaats - Gerichtliches Rechtsmittel nach innerstaatlichem Recht,

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