JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 19.09.2002, Aktenzeichen: C-104/00 P
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke sind Marken, die keine Unterscheidungskraft haben, von der Eintragung ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Zeichens, das aus zwei Wörtern zusammengesetzt ist, die lediglich eine Sparte von Produkten oder Dienstleistungen bezeichneten, die für Unternehmen bestimmt sind, ist zu prüfen, ob die Verbindung der zwei Oberbegriffe ein zusätzliches Merkmal aufweist, das dem Zeichen in seiner Gesamtheit Unterscheidungskraft verleihen könnte. Die konkrete Anwendung dieses Kriteriums auf den Einzelfall enthält die Würdigung von Tatsachen. ( vgl. Randnrn. 21-22 ) 2. Das Gericht ist allein dafür zuständig, die Tatsachen festzustellen - sofern sich nicht aus den Prozessakten ergibt, dass seine Feststellungen tatsächlich falsch sind - und sie zu würdigen. Die Tatsachenwürdigung stellt, vorbehaltlich einer Entstellung des dem Gericht unterbreiteten Sachvortrags, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren unterläge. ( vgl. Randnr. 22 ) |
| Rechtsgebiete: | Verordnung 40/94/EWG |
| Vorschriften: | Verordnung 40/94/EWG Art. 7, |
| Stichworte: | 1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken ohne Unterscheidungskraft - Zeichen, das aus mehreren Gattungsbezeichnungen zusammengesetzt ist - Prüfung der Unterscheidungskraft des Zeichens in seiner Gesamtheit - Würdigung von Tatsachen, , (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b), , 2. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung, , (Artikel 225 EG, EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 19.09.2002, Aktenzeichen: C-104/00 P anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 19.09.2002, C-104/00 P" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum