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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 18.10.1976, Aktenzeichen: 128-75 



EUGH – Aktenzeichen: 128-75

Urteil vom 18.10.1976


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

ARTIKEL 24 VERLANGT AUF DER EINEN SEITE , DASS DIE VERWALTUNG DANN , WENN GEGEN EINEN BEAMTEN SCHWERE , SEINE BERUFLICHE EHRENHAFTIGKEIT BEI DER WAHRNEHMUNG SEINER AUFGABEN BETREFFENDE BESCHULDIGUNGEN ERHOBEN WERDEN , ALLE ZWECKDIENLICHEN MASSNAHMEN ERGREIFT , UM FESTZUSTELLEN , OB DIE BESCHULDIGUNGEN BEGRÜNDET SIND , UND AUF DER ANDEREN SEITE , DASS SIE , WENN DIES NICHT DER FALL IST , DIE BESCHULDIGUNGEN ZURÜCKWEIST UND ALLES ZUR WIEDERHERSTELLUNG DER VERLETZTEN EHRE ERFORDERLICHE TUT. DIE BEISTANDSPFLICHT BESTEHT AUCH DANN , WENN DER GESCHÄDIGTE BEAMTE SELBST NICHT DIE INITIATIVE ERGRIFFEN HAT , UM GEGEN DEN URHEBER DER GEGEN IHN GERICHTETEN ANGRIFFE GERICHTLICH VORZUGEHEN.
Rechtsgebiete:EWG/EAG BeamtStat
Vorschriften:EWG/EAG BeamtStat Art. 90, EWG/EAG BeamtStat Art. 24,
Stichworte:BEAMTE - WAHRNEHMUNG DER AUFGABEN - BERUFLICHE EHRENHAFTIGKEIT - SCHWERE BESCHULDIGUNGEN - PFLICHTEN DER VERWALTUNG, , ( BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 24 ),

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