( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 18.06.2002, Aktenzeichen: C-92/00 



EUGH – Aktenzeichen: C-92/00

Urteil vom 18.06.2002


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung Gerichtscharakter im Sinne von Artikel 234 EG besitzt, stellt der Gerichtshof auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit.

Diesen Kriterien genügt der Vergabekontrollsenat des Landes Wien, den das Wiener Landesvergabegesetz zu der Instanz bestimmt, die unter Anwendung von Rechtsnormen im streitigen Verfahren und mit bindenden Entscheidungen im Rahmen von Vergabeverfahren über Nachprüfungsanträge befindet. Außerdem gewährleisten die Bestimmungen, die die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Vergabekontrollsenats regeln, seinen ständigen Charakter und seine Unabhängigkeit.

( vgl. Randnrn. 25-27 )

2. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 92/50 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge geänderten Fassung verlangt, dass die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zu widerrufen, in einem Nachprüfungsverfahren auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden kann.

Denn diese Entscheidung bleibt den fundamentalen Regeln des Gemeinschaftsrechts unterworfen, insbesondere den Grundsätzen des EG-Vertrags im Bereich des Niederlassungsrechts und der Dienstleistungsfreiheit. Sie fällt auch unter die Regelungen, die die Richtlinie 89/665 vorsieht, um die Beachtung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sicherzustellen.

Im Rahmen eines solchen Nachprüfungsverfahrens steht die Richtlinie 89/665 in der durch die Richtlinie 92/50 geänderten Fassung einer nationalen Regelung entgegen, die die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Ausschreibung auf die Prüfung beschränkt, ob diese Entscheidung willkürlich erfolgt ist.

Außerdem bestimmt sich der Zeitpunkt, der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, eine Ausschreibung zu widerrufen, maßgebend ist, nach nationalem Recht, wobei die anwendbaren nationalen Regelungen nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die Regelungen für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen.

( vgl. Randnrn. 42, 48, 55, 64, 68, Tenor 1-3 )
Rechtsgebiete:Richtlinie 92/50/EWG, Richtlinie 89/665/EWG
Vorschriften:Richtlinie 92/50/EWG, Richtlinie 89/665/EWG Art. 2 Abs. 1,
Stichworte:1. Vorabentscheidungsverfahren Anrufung des Gerichtshofes Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 234 EG Begriff Auf dem Gebiet der Vergabe von Aufträgen zuständige Nachprüfungsinstanz, , (Artikel 234 EG), , 2. Rechtsangleichung Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge Richtlinien 89/665 und 92/50 Widerruf einer Ausschreibung Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein Nachprüfungs§verfahren vorzusehen Keine Beschränkung des Umfangs der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidung Bestimmung des für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung maßgebenden Zeitpunkts Zuständigkeit des nationalen Gerichts Grenzen, , (Richtlinie 89/665 des Rates, Artikel 1 Absatz 1, und Richtlinie 92/50 des Rates),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 18.06.2002, Aktenzeichen: C-92/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-18-06-2002-az-c-9200

"EUGH - 18.06.2002, C-92/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN