JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 18.05.2006, Aktenzeichen: C-343/04
| Rechtsgebiete: | Brüsseler Übereinkommen |
| Vorschriften: | Brüsseler Übereinkommen Art. 16 Nr. 1 Buchst. a, |
| Stichworte: | Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a - Ausschließliche Zuständigkeit für dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen - Klage auf Unterlassung schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Liegenschaften durch den Betrieb eines Atomkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines Nachbarstaats des Staates befindet, in dem diese Liegenschaften belegen sind - Unanwendbarkeit, |
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