JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 17.12.1998, Aktenzeichen: C-353/96
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1 Das Verfahren, nach dem die Kommission gemäß der Richtlinie 89/665 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge gegenüber einem Mitgliedstaat tätig werden kann, wenn sie der Ansicht ist, daß ein klarer und eindeutiger Verstoß gegen die Gemeinschaftsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorliegt, stellt eine vorbeugende Maßnahme dar, die von den Befugnissen der Kommission aus Artikel 169 des Vertrages weder abweichen noch sie ersetzen kann, so daß die Art und Weise, in der die Kommission von diesem Verfahren Gebrauch gemacht hat, für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens, das sie wegen eines Verstosses des betreffenden Mitgliedstaats gegen die Gemeinschaftsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge eingeleitet hat, unerheblich ist. 2 Eine Einrichtung wie das Coillte Teoranta (Forstbehörde) ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b der Richtlinie 77/62 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge. Eine solche Einrichtung, die Rechtspersönlichkeit besitzt und keine öffentlichen Aufträge für Rechnung des Staates oder einer Gebietskörperschaft vergibt, kann nicht als Staat oder Gebietskörperschaft angesehen werden, stellt aber eine den juristischen Personen des öffentlichen Rechts gleichwertige Einrichtung im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b in Verbindung mit Anhang I Nummer VI (Irland) der Richtlinie 77/62 dar, da der Staat zumindest mittelbar eine Kontrolle über die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ausüben kann. |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 77/62/EWG |
| Vorschriften: | Richtlinie 77/62/EWG, |
| Stichworte: | 1 Rechtsangleichung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 89/665 - Verfahren, das es der Kommission ermöglicht, bei einem klaren und eindeutigen Verstoß gegen die Gemeinschaftsvorschriften über die Vergabe von Aufträgen vorbeugend tätig zu werden - Vom Vertragsverletzungsverfahren des Artikels 169 des Vertrages unabhängiges Verfahren, , (EG-Vertrag, Artikel 169, Richtlinie 89/665 des Rates), , 2 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Richtlinie 77/62 - Öffentliche Auftraggeber - Juristischen Personen des öffentlichen Rechts gleichwertige Einrichtungen - Anhang I der Richtlinie 77/62 - Behörden, deren öffentliche Lieferaufträge staatlicher Kontrolle unterliegen, , (Richtlinie 77/62 des Rates, Artikel 1 Buchstabe b und Anhang I Nr. VI), |
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