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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 17.12.1981, Aktenzeichen: 2/81 



EUGH – Aktenzeichen: 2/81

Urteil vom 17.12.1981


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

ARTIKEL 26 ABSATZ 4 DER VERORDNUNG NR. 816/70 , DER DEN VERSCHNITT VON AUS DRITTLÄNDERN EINGEFÜHRTEN WEINEN VERBIETET , GEHÖRT ZU EINER REIHE VON BESTIMMUNGEN ÜBER DEN VERSCHNITT VON WEINEN , DIE ZUM UNMITTELBAREN MENSCH LICHEN VERBRAUCH VERMARKTET WERDEN SOLLEN , UND IST INFOLGEDESSEN DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER WEINE MIT DIESEM VERWENDUNGSZWECK UNTER AUSSCHLUSS DER ZUR HERSTELLUNG VON ESSIG BESTIMMTEN WEINE BETRIFFT.
Rechtsgebiete:EG, EWG, VO 816/70
Vorschriften:EG Art. 234, EWG Art. 177, VO 816/70 Art. 26 Abs. 4, VO 816/70 Art. 27,
Stichworte:LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - VERSCHNITT VON AUS DRITTLÄNDERN EINGEFÜHRTEN WEINEN - VERBOT - ZUR HERSTELLUNG VON ESSIG BESTIMMTE WEINE - AUSSCHLUSS, , ( VERORDNUNG NR. 816/70 DES RATES , ARTIKEL 26 ABSATZ 4 ),

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