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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 17.12.1975, Aktenzeichen: 93-75 



EUGH – Aktenzeichen: 93-75

Urteil vom 17.12.1975


Rechtsgebiete:EWGV, EWGVtr
Vorschriften:EWGV Art. 4 1408/71 Art. 4, EWGVtr Art. 177,
Stichworte:FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ART DER FRAGEN - INNERSTAATLICHES RECHT - AUSLEGUNG - RENTE - QUALIFIZIERUNG NACH DEM RECHT EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS - UNZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES, , ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177 ), , DER GERICHTSHOF BESITZT KEINE ZUSTÄNDIGKEIT, UM IM WEGE DER VORABENTSCHEIDUNG ÜBER DIE FRAGE ZU ENTSCHEIDEN, WIE EINE AUFGRUND DER RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS GEWÄHRTE LEISTUNG NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS ZU QUALIFIZIEREN IST, EINE SOLCHE STREITFRAGE GEHÖRT ALLEIN DEM NATIONALEN RECHT AN.,

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