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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 17.10.1995, Aktenzeichen: C-227/94 



EUGH – Aktenzeichen: C-227/94

Urteil vom 17.10.1995


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Nach Nummer 4 Buchstabe a des die Niederlande betreffenden Abschnitts des Anhangs V der Verordnung Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der Fassung, die am 1. Februar 1982 galt, zählen zu den Beschäftigungszeiten auch Zeiten, in denen die Betroffene aufgrund eines mit einer privaten Schuleinrichtung geschlossenen Arbeitsvertrags als Lehrerin beschäftigt war, selbst wenn sie in dieser Zeit in einem vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommenen Sondersystem für Beamte oder ihnen Gleichgestellte versichert war. Würde nämlich die demgemäß im Rahmen dieses Sondersystems zurückgelegte Beschäftigungszeit nicht als Versicherungszeit im Sinne von Anhang V der Verordnung angesehen, so würde die Betroffene unter Verstoß gegen Artikel 51 EG-Vertrag einen Nachteil erleiden, während die Berücksichtigung dieser Zeit nicht zum Zusammentreffen verschiedener Ansprüche führt.
Rechtsgebiete:Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, Verordnung Nr. 1408/71
Vorschriften:Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Nr. 4 Buchst. a des die Niederlande betreffenden Abschnitts des Anhangs V, Verordnung Nr. 1408/71 Art. 46 Abs. 2,
Stichworte:Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Besonderheiten bei der Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit - Beschäftigungszeit oder gleichgestellte Zeit - Begriff - Aufgrund eines mit einer privaten Schuleinrichtung geschlossenen Vertrages ausgeuebte Tätigkeit als Lehrerin - Einbeziehung - Versicherung während der Beschäftigungszeit in einem vom Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 ausgenommenen Sondersystem - Unbeachtlich, , (EG-Vertrag, Artikel 51, Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 46 Absatz 2 und Anhang V Nr. 4 Buchstabe a),

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