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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 17.10.1991, Aktenzeichen: C-346/89 



EUGH – Aktenzeichen: C-346/89

Urteil vom 17.10.1991


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Verpflichtung der Kommission, bei der Verwaltung des EAGFL Mittelbindungen nur für im Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften stehende Ausgaben vorzunehmen, ist nicht nur für den jährlichen Abschluß der nationalen Rechnungen zwingend, sondern auch für die von der Kommission im Laufe des Jahres gewährten monatlichen Vorschüsse nach der Verordnung Nr. 729/70 in der Fassung der Verordnungen Nrn. 3183/87 und 2048/88. Die Kommission ist demgemäß befugt, die monatlichen Vorschüsse bis zur endgültigen Entscheidung über den Jahresrechnungsabschluß entsprechend der Bilanzsituation des einzelnen Mitgliedstaats gegenüber dem EAGFL zu kürzen, wenn sie feststellt, daß die für die Einziehung bestimmter Abgaben zugunsten des EAGFL oder für die Ausgaben, deren Finanzierung der EAGFL gewährleistet, zuständige staatliche Einrichtung gegen Gemeinschaftsrecht verstossen hat.

2. Der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert nicht, daß die Entscheidungen über die monatlichen Vorschüsse bezueglich der vom EAGFL finanzierten Ausgaben in dem komplexen, für den nationalen Jahresrechnungsabschluß geltenden kontradiktorischen Verfahren erlassen werden; seinen Erfordernissen genügt es, wenn die Entscheidungen erst ergehen, nachdem der betroffene Mitgliedstaat seinen Standpunkt darlegen konnte. Diese Entscheidungen haben nämlich nur vorläufigen, provisorischen Charakter und unterliegen der Überprüfung bis zum Erlaß der Entscheidung über den Jahresrechnungsabschluß, die alleine die finanzielle Stellung des Mitgliedstaats gegenüber dem EAGFL endgültig festlegen kann.
Rechtsgebiete:EWGV, VO Nr. 729/70/EWG, VO Nr. 3183/87/EWG
Vorschriften:EWGV Art. 173, VO Nr. 729/70/EWG Art. 1, VO Nr. 729/70/EWG Art. 2, VO Nr. 729/70/EWG Art. 3, VO Nr. 3183/87/EWG Art. 4, VO Nr. 3183/87/EWG Art. 5 Abs. 2,
Stichworte:VO Nr. 729/70 , VO Nr. 3183/87 , VO Nr. 2048/88, 1. Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Vom EAGFL finanzierte Ausgaben - System monatlicher Vorschußgewährung an die Mitgliedstaaten - Feststellung von Rechtsverstössen bei der Anwendung der Mechanismen einer gemeinsamen Marktorganisation durch die nationalen Stellen - Befugnis der Kommission zur Kürzung der monatlichen Vorschüsse, , (Verordnung des Rates Nr. 729/70 in der Fassung der Verordnungen Nrn. 3183/87 und 2048/88), , 2. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Verteidigungsrechte - Wahrung beim Erlaß provisorischer Entscheidungen der Kommission im Rahmen des EAGFL - Grenzen,

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