JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 17.02.1981, Aktenzeichen: 171-80
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg EIN MITGLIEDSTAAT KANN SICH NICHT AUF BESTIMMUNGEN , ÜBUNGEN ODER UMSTÄNDE SEINER INTERNEN RECHTSORDNUNG BERUFEN , UM DAMIT DIE NICHTBEACHTUNG VON VERPFLICHTUNGEN ZU RECHTFERTIGEN , DIE IN DEN RICHTLINIEN DER GEMEINSCHAFT FESTGELEGT SIND. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag, Richtlinie 76/769 des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 3 Art. 169, Richtlinie 76/769 des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, |
| Stichworte: | MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERTRAGSVERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 ), |
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