JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 17.01.2002, Aktenzeichen: C-423/00
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen |
| Vorschriften: | Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 1, |
| Stichworte: | 1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, , (Artikel 226 EG), , 2. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit, , (Artikel 226 EG), |
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"EUGH - 17.01.2002, C-423/00" © JuraForum.de — 2003-2012
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