JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 16.12.1993, Aktenzeichen: C-28/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die Artikel 3, 9, 10 Absatz 2 und 13 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung Nr. 1408/71 stehen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die die Erstattung der von einem Arbeitnehmer entrichteten Pflichtversicherungsbeiträge vorsehen, wenn er in diesem Staat einem besonderen Versorgungssystem für Beamte angehört, dies aber ausschließen, wenn der Arbeitnehmer in den öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats eintritt. Nach diesen Rechtsvorschriften stellt der einem Arbeitnehmer, der in den nationalen öffentlichen Dienst eintritt, nachdem er Pflichtversicherungsbeiträge entrichtet hatte, zustehende Anspruch auf Erstattung der entrichteten Beiträge nämlich den Ausgleich dafür dar, daß er bei Nichterreichen einer Mindestbeitragszeit durch den Übergang in das System des öffentlichen Dienstes jeden Anspruch auf eine Rente aus dem Versorgungssystem, dem er vorher angehörte, verliert, während der Arbeitnehmer, der in den öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats eintritt, nach den entsprechenden Rechtsvorschriften seine Mitgliedschaft fortsetzen und freiwillig Beiträge entrichten kann, so daß es sich um zwei Fälle handelt, die nicht miteinander vergleichbar sind und auf die das Diskriminierungsverbot keine Anwendung findet. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag, VO 1408/71 |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 177, VO 1408/71 Art. 9, VO 1408/71 Art. 10 Abs. 2, VO 1408/71 Art. 13 Abs. 2, |
| Stichworte: | Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung - Nationale Vorschrift, die die Erstattung der von einem Arbeitnehmer entrichteten Pflichtversicherungsbeiträge im Falle der Aufnahme in das Sondersystem des öffentlichen Dienstes vorsieht - Ablehnung der Erstattung an einen Arbeitnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat Beamter geworden ist - Zulässigkeit, , (Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 3, 9, 10 Absatz 2 und 13 Absatz 2 Buchstabe d), |
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