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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 16.12.1970, Aktenzeichen: 5-70 



EUGH – Aktenzeichen: 5-70

Urteil vom 16.12.1970


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. DIE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE VERWENDUNG SIND NUR AUF EINEN BEAMTEN ANWENDBAR, DER VERTRETUNGSWEISE EINEN DIENSTPOSTEN EINER HÖHEREN BESOLDUNGSGRUPPE ALS SEINE EIGENE VERWALTET UND DABEI EINE TÄTIGKEIT AUSÜBT, DIE VON DER MIT SEINEM EIGENEN DIENSTPOSTEN VERBUNDENEN ERHEBLICH VERSCHIEDEN IST.

2. ES IST SACHE DER KOMMISSION, DIE INNERE ORGANISATION IHRER DIENSTSTELLEN ZU REGELN.
Rechtsgebiete:BEAMTENSTATUT
Vorschriften:BEAMTENSTATUT ART. 7 ABS. 2,
Stichworte:1. BEAMTE - REGELUNG DER VORÜBERGEHENDEN VERWENDUNG - ANWENDUNG - VORAUSSETZUNGEN, , 2. KOMMISSION - INNERE ORGANISATION DER DIENSTSTELLEN,

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