JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 16.11.2000, Aktenzeichen: C-37/99
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1 Eine nationale Bestimmung, nach der in Schweinehaltungsbetrieben ein oder mehrere Desinfektionsbehälter für Schuhe oder Reinigungseinrichtungen vorhanden sein müssen, die sich zur Desinfektion von Schuhen eignen, stellt keine technische Vorschrift im Sinne der Richtlinie 83/189 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinie 88/182 dar, die vor ihrem Erlass der Kommission mitzuteilen gewesen wäre. Denn eine derartige Bestimmung weist keinen Bezug zur eigentlichen Produktion des betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisses auf, und die darin enthaltene Regelung stellt keine technische Spezifikation im Sinne von Artikel 1 Nummer 1 der Richtlinie 83/189 dar. (vgl. Randnrn. 21-23, Tenor 1) 2 Eine nationale Bestimmung, nach der jeder Unternehmer die in seinem Betrieb vorhandenen Schweine gegen die Aujeszky-Krankheit impfen lassen muss, stellt keine technische Vorschrift im Sinne von Artikel 1 Nummer 5 der Richtlinie 83/189 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinie 88/182 dar, die vor ihrem Erlass der Kommission mitzuteilen gewesen wäre, da die in dieser Bestimmung enthaltene Regelung für den Fall ihrer Verletzung weder Beschränkungen der Vermarktung noch der Verwendung der betroffenen Erzeugnisse vorschreibt. (vgl. Randnrn. 33-34, Tenor 2) |
| Stichworte: | 1 Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Technische Vorschriften im Sinne der Richtlinie 83/189 - Begriff - Nationale Bestimmung, nach der in landwirtschaftlichen Betrieben Desinfektionsbehälter für Schuhe vorhanden sein müssen - Ausschluss, , (Richtlinie 83/189 des Rates, Artikel 1 Nummer 1), , 2 Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Technische Vorschriften im Sinne der Richtlinie 83/189 - Begriff - Nationale Bestimmung, nach der Schweine gegen die Aujeszky-Krankheit geimpft werden müssen - Ausschluss, , (Richtlinie 83/189 des Rates, Artikel 1 Nummer 5), |
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"EUGH - 16.11.2000, C-37/99" © JuraForum.de — 2003-2012
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