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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 16.06.1994, Aktenzeichen: C-132/93 



EUGH – Aktenzeichen: C-132/93

Urteil vom 16.06.1994


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Das Gemeinschaftsrecht hindert ein nationales Gericht nicht, zu prüfen, ob eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die inländische Arbeitnehmer, die sich in einer Situation befinden, die keinen Zusammenhang mit einem der im Gemeinschaftsrecht geregelten Sachverhalte aufweist, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten benachteiligt, mit der Verfassung des betreffenden Mitgliedstaats vereinbar ist.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 177, EWG-Vertrag Art. 48, EWG-Vertrag Art. 7,
Stichworte:Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unanwendbarkeit auf Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen - Anwendung eines im nationalen Recht aufgestellten Diskriminierungsverbots - Zulässigkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 7),

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