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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 16.04.1970, Aktenzeichen: 65-69 



EUGH – Aktenzeichen: 65-69

Urteil vom 16.04.1970


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DASS EINE ALLGEMEINE VORSCHRIFT DIE EINZELNEN RECHTSUNTERWORFENEN UNTERSCHIEDLICH BERÜHRT, VERMAG IHR FÜR SICH ALLEIN DEN VERORDNUNGSCHARAKTER NICHT ZU NEHMEN.

ES GEHÖRT IM GEGENTEIL ZUM WESEN EINER ALLGEMEINEN VORSCHRIFT, DASS IHRE EINHEITLICHE ANWENDUNG DIE BETROFFENEN JE NACH DEN BESONDERHEITEN IHRER LAGE ODER TÄTIGKEIT VERSCHIEDEN BERÜHREN KANN.
Rechtsgebiete:VERORDNUNG ( EWG ) NR. 1586/69
Vorschriften:VERORDNUNG ( EWG ) NR. 1586/69 ART. 8,
Stichworte:HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNG - BEGRIFF, , ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ),

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