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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 15.10.1985, Aktenzeichen: 281/83 



EUGH – Aktenzeichen: 281/83

Urteil vom 15.10.1985


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

WIRD IN EINEM URTEIL IN EINEM DIE VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN FESTGESTELLT , DASS EIN MITGLIEDSTAAT GEGEN SEINE VERPFLICHTUNGEN AUS DEN ARTIKELN 30 FF. EWG-VERTRAG VERSTOSSEN HAT , ' ' INDEM ER DIE BEZEICHNUNG , ESSIG ' WEINESSIG VORBEHALTEN HAT ' ' , SO MUSS DIESER STAAT ALLE MASSNAHMEN TREFFEN , UM JEDE REGELUNG ODER PRAXIS DES INNERSTAATLICHEN RECHTS UNEINGESCHRÄNKT ABZUSCHAFFEN , DURCH DIE DIESE BEZEICHNUNG WEINESSIG VORBEHALTEN WIRD.

EINE GESETZESÄNDERUNG , DURCH DIE EINE NEUE GATTUNGSBEZEICHNUNG (, AGRO ' ) GESCHAFFEN WIRD UND DIE TRADITIONELLE BEZEICHNUNG (, ESSIG ' ) WEITERHIN WEINESSIG VORBEHALTEN WIRD , WÄHREND ANDERE ESSIGARTEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN URSPRUNGS NUR MIT BEZEICHNUNGEN VERSEHEN WERDEN DÜRFEN , DIE DEM VERBRAUCHER WENIGER BEKANNT SIND UND DIE ER WENIGER SCHÄTZT , KANN NICHT ALS GENAUE , UNEINGESCHRÄNKTE BEFOLGUNG DES URTEILS ANGESEHEN WERDEN.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 30, EWG-Vertrag Art. 171,
Stichworte:VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - FESTSTELLUNGSURTEIL DES GERICHTSHOFES - WIRKUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DES MITGLIEDSTAATS - UNEINGESCHRÄNKTE BEFOLGUNG DES URTEILS - VORLIEGENDER FALL, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 UND 171 ),

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