JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 15.10.1985, Aktenzeichen: 281/83
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg WIRD IN EINEM URTEIL IN EINEM DIE VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN FESTGESTELLT , DASS EIN MITGLIEDSTAAT GEGEN SEINE VERPFLICHTUNGEN AUS DEN ARTIKELN 30 FF. EWG-VERTRAG VERSTOSSEN HAT , ' ' INDEM ER DIE BEZEICHNUNG , ESSIG ' WEINESSIG VORBEHALTEN HAT ' ' , SO MUSS DIESER STAAT ALLE MASSNAHMEN TREFFEN , UM JEDE REGELUNG ODER PRAXIS DES INNERSTAATLICHEN RECHTS UNEINGESCHRÄNKT ABZUSCHAFFEN , DURCH DIE DIESE BEZEICHNUNG WEINESSIG VORBEHALTEN WIRD. EINE GESETZESÄNDERUNG , DURCH DIE EINE NEUE GATTUNGSBEZEICHNUNG (, AGRO ' ) GESCHAFFEN WIRD UND DIE TRADITIONELLE BEZEICHNUNG (, ESSIG ' ) WEITERHIN WEINESSIG VORBEHALTEN WIRD , WÄHREND ANDERE ESSIGARTEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN URSPRUNGS NUR MIT BEZEICHNUNGEN VERSEHEN WERDEN DÜRFEN , DIE DEM VERBRAUCHER WENIGER BEKANNT SIND UND DIE ER WENIGER SCHÄTZT , KANN NICHT ALS GENAUE , UNEINGESCHRÄNKTE BEFOLGUNG DES URTEILS ANGESEHEN WERDEN. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 30, EWG-Vertrag Art. 171, |
| Stichworte: | VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - FESTSTELLUNGSURTEIL DES GERICHTSHOFES - WIRKUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DES MITGLIEDSTAATS - UNEINGESCHRÄNKTE BEFOLGUNG DES URTEILS - VORLIEGENDER FALL, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 UND 171 ), |
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"EUGH - 15.10.1985, 281/83" © JuraForum.de — 2003-2012
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