JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 15.07.1993, Aktenzeichen: C-34/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die Artikel 1 der Verordnungen Nr. 2773/82 und Nr. 1315/84 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Rindfleischsektor in Verbindung mit der in der Anlage zu diesen Artikeln aufgeführten Tarifstelle "ex 02.01 A II a) 4 ex bb)" des Gemeinsamen Zolltarifs ("Teilstücke ohne Knochen, jedes Stück einzeln verpackt... mit Ausnahme von Fleisch- und Knochendünnung und der Hesse") sind dahin auszulegen, daß die Knochendünnung in Deutschland vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2891/84, die keine Rückwirkung besitzt, nicht zu den erstattungsfähigen Teilstücken des Rindes gehörte. Auch wenn bei einer solchen Auslegung dieser Bestimmungen in Deutschland nicht genau dieselben Teilstücke von der Erstattung ausgeschlossen waren wie in den übrigen Mitgliedstaaten, sind die Bestimmungen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der im Rindfleischsektor durch Artikel 18 der Verordnung Nr. 805/68 umgesetzt wurde, nicht unvereinbar, da die inhaltlichen Unterschiede der verwendeten Begriffe, die nur begrenzte Auswirkungen haben, mangels einer Harmonisierung oder Vereinheitlichung der Zerlegungs- und Entbeinungsmethoden in den Mitgliedstaaten unvermeidlich sind. 2. Die Vorschriften des materiellen Gemeinschaftsrechts sind, um die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu gewährleisten, so auszulegen, daß sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, daß ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung (EWG) Nr. 2773/82 vom 13. Oktober 1982, Verordnung (EWG) Nr. 1315/84 vom 11. Mai 1984, Verordnung (EWG) Nr. 2891/84 vom 15. Oktober 1984 |
| Vorschriften: | Verordnung (EWG) Nr. 2773/82 vom 13. Oktober 1982 Art. 1, Verordnung (EWG) Nr. 1315/84 vom 11. Mai 1984 Art. 1, Verordnung (EWG) Nr. 2891/84 vom 15. Oktober 1984, |
| Stichworte: | 1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - Ausfuhrerstattungen - Ausgeschlossene Erzeugnisse - "Flanchet", wozu in Deutschland auch die "Knochendünnung" zählt - Keine diskriminierende Unterscheidung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern, , (Verordnung Nr. 805/68 des Rates, Artikel 18, Verordnungen Nr. 2773/82, Artikel 1 und Anhang, Nr. 1315/84, Artikel 1 und Anhang, und Nr. 2891/84 der Kommission), , 2. Handlungen der Organe - Zeitliche Geltung - Rückwirkung einer Vorschrift des materiellen Rechts - Voraussetzungen, |
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