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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 15.05.2003, Aktenzeichen: C-160/01 



EUGH – Aktenzeichen: C-160/01

Urteil vom 15.05.2003


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers im Sinne der Artikel 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 der Richtlinie 80/987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist ein Begriff des Gemeinschaftsrechts, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen ist.

Die genannten Artikel sind dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechts entgegenstehen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht als der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags definiert wird.

( vgl. Randnrn. 30, 48, Tenor 1 )

2. Da der Begriff des Arbeitsverhältnisses im Sinne der Artikel 3 und 4 der Richtlinie 80/987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ein notwendiger Faktor zur Bestimmung des Zeitraums der gemeinschaftlichen Mindestgarantie für die Befriedigung der nicht erfuellten Ansprüche ist, ist er auf Gemeinschaftsebene einheitlich und dahin auszulegen, dass nur Zeiträume, die ihrer Natur nach zu nicht erfuellten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt führen können, erfasst werden. Ausgeschlossen ist daher ein Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis wegen eines Erziehungsurlaubs ruht und in dem aus diesem Grund kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht.

( vgl. Randnrn. 41, 44, Tenor 2 )
Rechtsgebiete:EGV, Richtlinie 80/987/EWG
Vorschriften:EGV Art. 141, Richtlinie 80/987/EWG,
Stichworte:1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Begriff - Nationale Rechtsvorschrift, die den Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit als den Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens definiert - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 80/987 des Rates, Artikel 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2), , 2. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Arbeitsverhältnis - Begriff, , (Richtlinie 80/987 des Rates, Artikel 3 und 4),

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