JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 15.05.2001, Aktenzeichen: C-34/99
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einer entgeltlichen Lieferung von Gegenständen, die folgende Merkmale aufweist: - ein Einzelhandelsverkäufer verkauft Waren zu dem angegebenen Preis, den er dem Käufer in Rechnung stellt und der sich nicht danach ändert, ob der Käufer bar oder mittels eines Kredits zahlt; - der Erwerb der Waren wird auf Wunsch des Käufers mit Hilfe eines für ihn zinslosen Kredits finanziert, der von einer Finanzierungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird, bei der es sich nicht um den Verkäufer handelt; - die Finanzierungsgesellschaft verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, für dessen Rechnung dem Verkäufer den angegebenen und in Rechnung gestellten Verkaufspreis zu zahlen; - in Wirklichkeit zahlt die Finanzierungsgesellschaft dem Verkäufer nach Maßgabe von Abmachungen, die sie mit diesem getroffen hat, die jedoch dem Käufer nicht bekannt sind, einen Betrag, der niedriger ist als der angegebene und in Rechnung gestellte Preis, und - der Käufer zahlt der Finanzierungsgesellschaft einen Betrag in Höhe des angegebenen und in Rechnung gestellten Kaufpreises zurück, die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, die auf den Verkauf der Waren entfällt, der volle vom Käufer geschuldete Betrag ist. ( vgl. Randnr. 49 und Tenor ) |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie Nr. 77/388/EWG |
| Vorschriften: | Richtlinie Nr. 77/388/EWG, |
| Stichworte: | Richtlinie 77/388 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Lieferung von Gegenständen - Möglichkeit für den Käufer, Waren mittels eines zinslosen Kredits zu erwerben, der von einer Finanzierungsgesellschaft gewährt wird, bei der es sich nicht um den Verkäufer handelt - Zahlung eines unter dem Kaufpreis liegenden Betrages durch diese Gesellschaft an den Verkäufer - Bildung der Besteuerungsgrundlage durch den vollen vom Käufer geschuldeten Betrag, , (Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a), |
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