JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 15.03.2001, Aktenzeichen: C-444/98
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Die Kriterien, die der Feststellung dienen, ob ein Grenzgänger als Kurzarbeiter oder als vollarbeitslos im Sinne des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 in ihrer durch die Verordnung Nr. 2001/83 geänderten und aktualisierten Fassung anzusehen ist, müssen einheitlich und gemeinschaftlich sein. Diese Beurteilung kann sich nicht nach Kriterien des innerstaatlichen Rechts richten. ( vgl. Randnr. 18, Tenor 1 ) 2. Wird ein Grenzgänger in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, auf dessen Gebiet er wohnt, von demselben Unternehmen weiter beschäftigt, jedoch in Teilzeitbeschäftigung, wobei er Anwärter auf eine Vollzeitbeschäftigung bleibt, so ist er Kurzarbeiter im Sinne des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung Nr. 1408/71 in ihrer durch die Verordnung Nr. 2001/83 geänderten und aktualisierten Fassung und die Leistungen werden vom zuständigen Träger dieses Staates gewährt. Hat ein Grenzgänger dagegen keine Verbindung mehr mit diesem Staat und ist er vollarbeitslos im Sinne des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii dieser Verordnung, so werden die Leistungen vom Träger des Wohnorts zu dessen Lasten gewährt. Es ist Sache des innerstaatlichen Gerichts, nach diesen Kriterien in dem Einzelfall, in dem es zu entscheiden hat, festzustellen, zu welcher Kategorie der Arbeitnehmer gehört. ( vgl. Randnr. 37, Tenor 2 ) |
| Rechtsgebiete: | Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, Verordnung Nr. 2001/83/EWG |
| Vorschriften: | Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 71 Abs. 1, Verordnung Nr. 2001/83/EWG, |
| Stichworte: | VO Nr. 1408/71 Art. 71 Abs. 1 Buchst. a, VO Nr. 1408/71 Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i , VO Nr. 1408/71 Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii, 1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Grenzgänger - Feststellung, ob ein Arbeitnehmer Kurzarbeiter oder vollarbeitslos ist - Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Kriterien, , (Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a), , 2. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Grenzgänger - Feststellung, ob ein Arbeitnehmer Kurzarbeiter oder vollarbeitslos ist - Kriterien - In einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat in Teilzeitbeschäftigung beschäftigter Arbeitnehmer - Kurzarbeiter - Anspruch auf Leistungen des Beschäftigungsstaats - Beurteilung durch das innerstaatliche Gericht, , (Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i und ii), |
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