JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 15.03.1994, Aktenzeichen: C-45/93
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die Diskriminierung ausländischer Touristen, die älter als 21 Jahre sind, durch die Regelung eines Mitgliedstaats, nach der nur dessen Staatsbürger, dort ansässige Ausländer und Personen, die jünger als 21 Jahre sind, kostenlosen Eintritt in die staatlichen Museen erhalten, verstösst hinsichtlich der Gemeinschaftsangehörigen gegen die Artikel 7 und 59 EWG-Vertrag. Der freie Dienstleistungsverkehr gemäß Artikel 59 EWG-Vertrag schließt nämlich die Freiheit der Dienstleistungsempfänger, einschließlich der Touristen, ein, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um dort unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Da der Besuch von Museen einer der maßgeblichen Gründe dafür ist, daß Touristen als Dienstleistungsempfänger einen Mitgliedstaat besuchen, kann eine Diskriminierung im Hinblick auf den Zugang zu den Museen Einfluß auf die Bedingungen der Erbringung der Dienstleistungen einschließlich deren Kosten und damit auf die Entscheidung bestimmter Personen, das Land zu besuchen, haben. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 59, EWG-Vertrag Art. 7, EWG-Vertrag Art. 169, |
| Stichworte: | Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Kostenloser Eintritt in die Museen eines Mitgliedstaats nur für die eigenen Staatsangehörigen, dort ansässige Ausländer und Personen unter 21 Jahren - Diskriminierung der insbesondere als Dienstleistungsempfänger die Freizuegigkeit genießenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten - Verbot, , (EWG-Vertrag, Artikel 7 und 59), |
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