JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 14.12.1965, Aktenzeichen: 5-65
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg VGL. LEITSATZ NR. 4 DES URTEILS 43/64, RSPRGH XI 520. DIE RECHTSWIRKUNGEN EINES IM STREITVERFAHREN ERGEHENDEN, EINEN VERWALTUNGSAKT AUFHEBENDEN URTEILS DES GERICHTSHOFES ERSTRECKEN SICH AUSSER AUF DIE PROZESSPARTEIEN NUR AUF DIEJENIGEN PERSONEN, DIE VON DEM VERWALTUNGSAKT SELBST UNMITTELBAR BETROFFEN WERDEN. EIN SOLCHES URTEIL KANN EINE NEUE TATSACHE NUR FÜR DIESE PERSONEN DARSTELLEN. */ 664J0043 /*. |
| Rechtsgebiete: | Beamtenstatut |
| Vorschriften: | Beamtenstatut Art. 91, Beamtenstatut Art. 5 Nr. 5, |
| Stichworte: | VERFAHREN - AUFHEBUNGSURTEIL - RECHTSWIRKUNGEN - BEGRENZUNG AUF DIE PARTEIEN UND DIE VON DEM AUFGEHOBENEN AKT UNMITTELBAR BETROFFENEN PERSONEN - URTEIL ALS NEUE TATSACHE - BEGRIFF, |
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