JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 14.07.1994, Aktenzeichen: C-438/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Mit der Sonderbeihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 855/84 den deutschen landwirtschaftlichen Erzeugern mittels einer Mehrwertsteuer-Regelung gewähren darf, soll für diese Erzeuger der Rückgang der Preise und, daraus folgend, der landwirtschaftlichen Einkommen ausgeglichen werden, der sich aus der Anpassung der repräsentativen Kurse ergibt, die für die Umrechnung der durch die landwirtschaftsrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft in Ecu festgesetzten Beträge in DM zugrunde gelegt werden. Da sich der Rückgang der DM-Preise wegen des entsprechenden, gleichzeitigen Abbaus der für die Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Deutschland geltenden positiven Währungsausgleichsbeträge für die Erzeuger anderer Mitgliedstaaten, die ihre Erzeugnisse nach Deutschland ausführen, nicht negativ auswirkt, würde die Gewährung der genannten Beihilfe an die Importeure zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil führen. Artikel 3 der Verordnung Nr. 855/84 ist deshalb dahin auszulegen, daß er der Gewährung einer Sonderbeihilfe durch die Bundesrepublik Deutschland an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen landwirtschaftlichen Erzeuger entgegensteht, der seine Erzeugnisse nach Deutschland ausführt, wo sie an deutsche Abnehmer verkauft werden. Gemäß den Grundsätzen der gemeinsamen Agrarpolitik und den sich daraus für die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten ergebenden Beschränkungen steht die Verordnung Nr. 855/84 ebenfalls der Gewährung einer im Steuerrecht eines Mitgliedstaats mit positiven Währungsausgleichsbeträgen vorgesehenen Sonderbeihilfe an landwirtschaftliche Erzeuger entgegen, die nicht in diesem Mitgliedstaat ansässig sind. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag, UStG |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 177, UStG § 24 a, |
| Stichworte: | Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - System der grünen Wechselkurse - Anpassung der repräsentativen Kurse im Rahmen des Abbaus der Währungsausgleichsbeträge - Rückgang der in DM ausgedrückten Agrarpreise - Gemeinschaftsrechtliche Zulassung einer Sonderbeihilfe für die deutschen Erzeuger zum Ausgleich des Rückgangs ihres Einkommens - Gewährung der Beihilfe an in anderen Mitgliedstaaten ansässige Erzeuger für ihre Ausfuhren nach Deutschland - Ausschluß - Gewährung einer Beihilfe allein aufgrund nationalen Rechts - Unzulässigkeit, , (Verordnung Nr. 855/84 des Rates, Artikel 3), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 14.07.1994, Aktenzeichen: C-438/92 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 14.07.1994, C-438/92" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum