( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 14.07.1977, Aktenzeichen: 9-77 



EUGH – Aktenzeichen: 9-77

Urteil vom 14.07.1977


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. DER GRUNDSATZ DER RECHTSSICHERHEIT IN DER GEMEINSCHAFTSRECHTSORDNUNG UND DIE ZIELE DES ÜBEREINKOMMENS VOM 27. SEPTEMBER 1968 GEMÄSS DEM IHM ZUGRUNDE LIEGENDEN ARTIKEL 220 DES VERTRAGES ERFORDERN EINE IN ALLEN MITGLIEDSTAATEN EINHEITLICHE ANWENDUNG DER RECHTSBEGRIFFE UND RECHTLICHEN QUALIFIZIERUNGEN , DIE DER GERICHTSHOF IM RAHMEN DES ÜBEREINKOMMENS ENTWICKELT.

2. EIN INNERSTAATLICHES GERICHT DARF DAS ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 NICHT ANWENDEN , UM ENTSCHEIDUNGEN ANZUERKENNEN ODER ZU VOLLSTRECKEN , DIE VON SEINEM VOM GERICHTSHOF BESTIMMTEN ANWENDUNGSBEREICH AUSGESCHLOSSEN SIND. DAGEGEN IST ES NICHT GEHINDERT , AUF DIESELBEN ENTSCHEIDUNGEN EINES DER IN ARTIKEL 55 DES ÜBEREINKOMMENS GENANNTEN BESONDEREN ABKOMMEN ANZUWENDEN , WELCHES MÖGLICHERWEISE EINE REGELUNG DER ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG SOLCHER ENTSCHEIDUNGEN ENTHÄLT , DENN DIESE ABKOMMEN BEHALTEN , WIE IN ARTIKEL 56 ABSATZ 1 DES ÜBEREINKOMMENS ANERKANNT IST , IHRE WIRKSAMKEIT FÜR ENTSCHEIDUNGEN , AUF DIE DAS ÜBEREINKOMMEN NICHT ANZUWENDEN IST. DA ARTIKEL 1 DES PROTOKOLLS VOM 3. JUNI 1971 DEM GERICHTSHOF NUR DIE ZUSTÄNDIGKEIT ZUR AUSLEGUNG DES ÜBEREINKOMMENS SOWIE DES PROTOKOLLS ÜBERTRAEGT , IST ES ALLEIN AUFGABE DER INNERSTAATLICHEN GERICHTE , DIE TRAGWEITE DIESER ABKOMMEN FÜR ENTSCHEIDUNGEN ZU BEURTEILEN , DIE VOM ANWENDUNGSBEREICH DES ÜBEREINKOMMENS AUSGESCHLOSSEN SIND. DIES KANN DAZU FÜHREN , DASS DERSELBE AUSDRUCK IM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN UND IN EINEM ZWEISEITIGEN ABKOMMEN VERSCHIEDEN AUSGELEGT WIRD.
Rechtsgebiete:Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Vorschriften:Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 56 Abs. 1, Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 55,
Stichworte:1. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 - RECHTSBEGRIFFE UND RECHTLICHE QUALIFIZIERUNGEN , DIE DER GERICHTSHOF ENTWICKELT - EINHEITLICHE ANWENDUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN, , 2. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 - GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN , DIE VON SEINEM ANWENDUNGSBEREICH AUSGESCHLOSSEN SIND - ZWEISEITIGE ABKOMMEN - ANWENDUNG - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER INNERSTAATLICHEN GERICHTE, , ( ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ART. 55 , ART. 56 ABS. 1 , PROTOKOLL BETREFFEND DIE AUSLEGUNG DES ÜBEREINKOMMENS VOM 27. SEPTEMBER 1968 DURCH DEN GERICHTSHOF , ART. 1 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 14.07.1977, Aktenzeichen: 9-77 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-14-07-1977-az-9-77

"EUGH - 14.07.1977, 9-77" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN