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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 14.06.2001, Aktenzeichen: C-84/00 



EUGH – Aktenzeichen: C-84/00

Urteil vom 14.06.2001


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Ein Mitgliedstaat, der das Inverkehrbringen von Edelmetallarbeiten mit der Feingehaltsangabe 999 Tausendstel" aus anderen Mitgliedstaaten, in denen sie rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, auf seinem Hoheitsgebiet nicht zulässt, verstößt gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG).

( vgl. Randnrn. 25, 28 und Tenor )
Rechtsgebiete:EGV
Vorschriften:EGV Art. 30 a.F., EGV Art. 28,
Stichworte:Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die das Inverkehrbringen von Arbeiten aus Edelmetall mit der Feingehaltsangabe 999 Tausendstel" verbietet - Unzulässigkeit, , (EG-Vertrag, Artikel 30 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG]),

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