JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 13.12.1989, Aktenzeichen: C-49/89
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Der EWG-Vertrag, insbesondere seine Artikel 59, 61, 62 und 84, verbot es vor Inkrafttreten der vom Rat aufgrund von Artikel 84 Absatz 2 EWG-Vertrag erlassenen Verordnung Nr. 4055/86 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern nicht, daß ein Mitgliedstaat anläßlich der Benutzung von auf seinem Inselterritorium gelegenen Hafeneinrichtungen durch ein Schiff Gebühren bei der Ausschiffung und der Einschiffung der Passagiere erhob, wenn die Passagiere von Häfen in einem anderen Mitgliedstaat kamen oder sich dorthin begaben, während solche Gebühren im Verkehr zwischen zwei im Inland gelegenen Häfen nur für die Einschiffung bei der Abfahrt vom Inselhafen erhoben wurden. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 177, EWG-Vertrag Art. 59, EWG-Vertrag Art. 62, EWG-Vertrag Art. 84, |
| Stichworte: | EWG-Vertrag Art. 59, EWG-Vertrag Art. 61, EWG-Vertrag Art. 62, EWG-Vertrag Art. 84, VO Nr. 4055/86 , Verkehr - Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verwirklichung abhängig vom Tätigwerden des Rates - Anwendung nationaler Handelsbeschränkungen vor Inkrafttreten der gemeinschaftsrechtlichen Regelung - Zulässigkeit, , ( EWG-Vertrag, Artikel 59, 61, 62 und 84, Verordnung Nr. 4055/86 des Rates ), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 13.12.1989, Aktenzeichen: C-49/89 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 13.12.1989, C-49/89" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum