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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 13.11.2003, Aktenzeichen: C-42/02 



EUGH – Aktenzeichen: C-42/02

Urteil vom 13.11.2003


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Artikel 49 EG steht Vorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, nach denen die Gewinne aus in anderen Mitgliedstaaten veranstalteten Lotterien als steuerbare Einkünfte des Gewinners behandelt werden, während Gewinne aus in dem betreffenden Mitgliedstaat veranstalteten Lotterien von der Einkommensteuer befreit sind.

( vgl. Randnr. 27 und Tenor )
Rechtsgebiete:EGV
Vorschriften:EGV Art. 49 Abs. 1,
Stichworte:Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht - Besteuerung von Lotteriegewinnen - Befreiung nur zugunsten von Gewinnen aus im eigenen Hoheitsgebiet veranstalteten Lotterien - Unzulässigkeit, , (Artikel 49 EG),

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