JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 13.11.1990, Aktenzeichen: C-99/89
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die in Artikel 99 der Verordnung Nr. 1408/71 in der Fassung der Verordnung Nr. 2001/83 vorgesehene einheitliche Lösung für alle Mitgliedstaaten betreffend die Zahlung von Familienleistungen an die nicht in dem zuständigen Staat wohnenden Familienangehörigen eines Arbeitnehmers ist am 15. Januar 1986 infolge des Urteils des Gerichtshofes vom selben Tage, durch das die Ungültigkeit des Artikels 73 Absatz 2 dieser Verordnung von Anfang an festgestellt wurde, in Kraft getreten, da diese Feststellung der Ungültigkeit zur allgemeinen Anwendbarkeit des in Artikel 73 Absatz 1 festgelegten Systems der Zahlung von Familienleistungen geführt hat, nachdem der Rat keine neuen Vorschriften erlassen hatte, die mit Artikel 51 EWG-Vertrag in Einklang stehen. Das Inkrafttreten dieser einheitlichen Lösung hat gemäß Artikel 60 der Akte über den Beitritt Spaniens bewirkt, daß die in einem anderen Mitgliedstaat als Spanien beschäftigten spanischen Arbeitnehmer, deren Familienangehörige in Spanien wohnen, seit dem 15. Januar 1986 die Anwendung des Artikels 73 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 verlangen können. |
| Rechtsgebiete: | Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971, Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge, die dem Vertrag vom 12. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik, deutsch-spanisches Abkommen über soziale Sicherheit, Bundeskindergeldgesetz |
| Vorschriften: | Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. Juni 1971 Art. 73 Abs. 1, Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 99 Art. 73 Abs. 1, Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge, die dem Vertrag vom 12. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik Art. 60, deutsch-spanisches Abkommen über soziale Sicherheit Art. 40, Bundeskindergeldgesetz § 10, |
| Stichworte: | EWG-Vertrag Art. 51, Beitrittsakte von 1985 Art. 60, VO Nr. 1408/71 Art. 73 Abs. 1 , VO Nr. 1408/71 Art. 73 Abs. 2, VO Nr. 1408/71 Art. 99 , Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt - Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen - Nach Artikel 60 der Akte über den Beitritt Spaniens bis zum Inkrafttreten der für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Lösung gemäß Artikel 99 der Verordnung Nr. 1408/71 eingeführte Übergangsregelung - Analoge Anwendung des Artikels 73 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 - Vom Gerichtshof festgestellte Ungültigkeit des Artikels 73 Absatz 2 - Wirkungen - Allgemeine Anwendbarkeit des in Artikel 73 Absatz 1 festgelegten Systems, die das Inkrafttreten der einheitlichen Lösung bewirkt - Zeitpunkt der Anwendung des in Artikel 73 Absatz 1 vorgesehenen Systems auf spanische Arbeitnehmer, , ( EWG-Vertrag, Artikel 51, Beitrittsakte von 1985, Artikel 60, Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 73 Absätze 1 und 2, Artikel 99 ), |
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"EUGH - 13.11.1990, C-99/89" © JuraForum.de — 2003-2012
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