JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 13.10.1993, Aktenzeichen: C-93/92
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Artikel 30 EWG-Vertrag steht einer von der Rechtsprechung eines Mitgliedstaats aufgestellten Regel nicht entgegen, die eine Aufklärungspflicht im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen vorsieht, nach der ein Parallelimporteur verpflichtet ist, die Käufer eines Markenerzeugnisses dahin aufzuklären, daß bestimmte Vertragshändler dieser Marke Garantieleistungen an denjenigen Erzeugnissen ablehnen, die parallel importiert wurden. Zum einen gilt nämlich eine solche Verpflichtung ohne Unterschied für alle vertraglichen Beziehungen und soll nicht den Handelsverkehr regeln, und zum anderen würde ein Hindernis für den freien Warenverkehr nicht durch diese Pflicht verursacht, sondern durch die Praxis der Vertragshändler, so daß die restriktiven Wirkungen, die von ihr ausgehen könnten, zu ungewiß und zu mittelbar sind, als daß diese Verpflichtung als geeignet angesehen werden könnte, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern. |
| Rechtsgebiete: | EWG-Vertrag |
| Vorschriften: | EWG-Vertrag Art. 30, EWG-Vertrag Art. 177, |
| Stichworte: | Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Von der Rechtsprechung aufgestellte Regel, die dem Parallelimporteur eines Markenerzeugnisses die Pflicht auferlegt, die Käufer über das Verhalten bestimmter Vertragshändler im Zusammenhang mit Garantieleistungen aufzuklären - Zulässigkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 30), |
Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 13.10.1993, Aktenzeichen: C-93/92 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"EUGH - 13.10.1993, C-93/92" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum