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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 13.07.2006, Aktenzeichen: C-539/03 



EUGH – Aktenzeichen: C-539/03

Urteil vom 13.07.2006


Rechtsgebiete:Brüsseler Übereinkommen
Vorschriften:Brüsseler Übereinkommen Art. 6 Nr. 1,
Stichworte:Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit von Beklagten - Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Bezirk einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat - Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents - In verschiedenen Vertragsstaaten ansässige Beklagte - In mehreren Vertragsstaaten begangene Verletzungshandlungen,

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