JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 13.07.2000, Aktenzeichen: C-456/98
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1 Die Richtlinie 86/653 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter steht einer nationalen Regelung entgegen, die die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrags von der Eintragung des Handelsvertreters in das dazu vorgesehene Register abhängig macht. (vgl. Randnrn. 14, 19 und Tenor) 2 Das nationale Gericht hat bei der Anwendung der vor oder nach der Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften diese soweit wie möglich unter Berücksichtigung des Wortlauts und Zweckes der Richtlinie auszulegen, so daß sie im Einklang mit den Zielen der Richtlinie angewandt werden können. (vgl. Randnrn. 16, 19 und Tenor) |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 86/653/EWG, EGV |
| Vorschriften: | Richtlinie 86/653/EWG, EGV Art. 234, |
| Stichworte: | 1 Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653 - Nationale Regelung, nach der die Gültigkeit eines Handelsvertretervertrags von der Eintragung des Handelsvertreters in ein dazu vorgesehenes Register abhängig ist - Unzulässigkeit, , (Richtlinie 86/653 des Rates), , 2 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Richtlinien zu gewährleisten - Pflichten der nationalen Gerichte, , (EG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3 [jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG]), |
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