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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 13.06.2006, Aktenzeichen: C-173/03 



EUGH – Aktenzeichen: C-173/03

Urteil vom 13.06.2006


Rechtsgebiete:EG
Vorschriften:EG Art. 234,
Stichworte:Außervertragliche Haftung der Mitgliedstaaten - Schäden, die dem Einzelnen durch einem letztinstanzlichen nationalen Gericht zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Begrenzung der Haftung des Staates durch den nationalen Gesetzgeber auf Fälle von Vorsatz und grob fehlerhaftem Verhalten des Richters - Ausschluss jeglicher Haftung bei der Auslegung von Rechtsvorschriften und der Sachverhalts- und Beweiswürdigung im Rahmen der Ausübung der Rechtsprechungstätigkeit,

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