JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 13.06.2006, Aktenzeichen: C-173/03
| Rechtsgebiete: | EG |
| Vorschriften: | EG Art. 234, |
| Stichworte: | Außervertragliche Haftung der Mitgliedstaaten - Schäden, die dem Einzelnen durch einem letztinstanzlichen nationalen Gericht zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind - Begrenzung der Haftung des Staates durch den nationalen Gesetzgeber auf Fälle von Vorsatz und grob fehlerhaftem Verhalten des Richters - Ausschluss jeglicher Haftung bei der Auslegung von Rechtsvorschriften und der Sachverhalts- und Beweiswürdigung im Rahmen der Ausübung der Rechtsprechungstätigkeit, |
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"EUGH - 13.06.2006, C-173/03" © JuraForum.de — 2003-2012
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