( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 13.03.1992, Aktenzeichen: C-43/90 



EUGH – Aktenzeichen: C-43/90

Urteil vom 13.03.1992


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Eine gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag eingereichte Klageschrift entspricht nicht den in Artikel 19 der Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften und Artikel 38 § 1 Buchstaben c und d der Verfahrensordnung geregelten Anforderungen, wonach sie den Streitgegenstand angeben sowie die Anträge und eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten muß, wenn die Rügen der Kommission darin nicht genau bezeichnet sind, sondern nur in Form einer blossen Bezugnahme auf die im Aufforderungsschreiben und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgeführten Gründe erscheinen.

2. Nach der Schutzklausel des Artikels 23 Absatz 1 der Richtlinie 79/831, mit der die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe vorläufig zu untersagen oder besonderen Bedingungen zu unterwerfen, wenn diese aufgrund ihrer Einstufung, Verpackung oder Kennzeichnung eine Gefahr für den Menschen oder die Umwelt darstellen können, bestehen weder besondere Formerfordernisse im Hinblick auf die Unterrichtung der Kommission und der anderen Mitgliedstaaten über die erlassenen Maßnahmen noch eine Verpflichtung des diese Schutzklausel anwendenden Mitgliedstaats, in diese Maßnahmen einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Vorläufigkeit aufzunehmen.
Rechtsgebiete:EWG-Vertrag, Richtlinie 79/831/EWG, VerfO Gerichtshof
Vorschriften:EWG-Vertrag Art. 169, Richtlinie 79/831/EWG Art. 5 Abs. 2, Richtlinie 79/831/EWG Art. 23 Abs. 1, VerfO Gerichtshof Art. 38 § 1,
Stichworte:1. Vertragsverletzungsverfahren - Klageschrift - Darlegung der Rügen und Klagegründe - Blosse Bezugnahme auf das Aufforderungsschreiben und auf die mit Gründen versehene Stellungnahme - Unzulänglichkeit, , (EWG-Vertrag, Artikel 169, Satzung des Gerichtshofes, Artikel 19, Verfahrensordnung, Artikel 38 § 1 Buchstaben c und d), , 2. Rechtsangleichung - Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe - Richtlinie 79/831 - Schutzklausel - Voraussetzungen für die Anwendung, , (Richtlinie 79/831 des Rates, Artikel 23 Absatz 1),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 13.03.1992, Aktenzeichen: C-43/90 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-13-03-1992-az-c-4390

"EUGH - 13.03.1992, C-43/90" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN