JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 13.03.1990, Aktenzeichen: C-30/89
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. Da die Sechste Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern keine Vorschrift enthält, nach der die Mitgliedstaaten diejenigen Teilstrecken einer Beförderungsleistung der Mehrwertsteuer unterwerfen müssten, die ausserhalb der Hoheitsgrenzen dieser Staaten im internationalen Raum zurückgelegt werden, selbst wenn die Beförderung zwischen zwei Punkten desselben nationalen Hoheitsgebiets ohne Zwischenaufenthalt in einem anderen Staat erfolgt, kann sie nicht dahin ausgelegt werden, daß die Französische Republik die Beförderungen zwischen ihrem Festlandsgebiet und den Departements Korsikas für den in oder über internationalen Gewässern liegenden Streckenabschnitt besteuern muß. Dieser Mitgliedstaat war daher nicht verpflichtet, den entsprechenden Umsatz gemäß der Verordnung Nr. 2892/77 in die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage für die eigenen Mittel, die aus der Mehrwertsteuer stammen, einzubeziehen. 2. Das Gebot der Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit der Gemeinschaftsvorschriften gilt in besonderem Masse im Fall von Vorschriften, die finanzielle Konsequenzen haben können. Dies ist bei den Gemeinschaftsvorschriften über die Mehrwertsteuer der Fall, da die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, einen Teil der als Mehrwertsteuer erhobenen Beträge der Gemeinschaft als eigene Mittel zur Verfügung zu stellen. |
| Rechtsgebiete: | VO Nr. 2892/77, Richtlinie 77/388 |
| Vorschriften: | VO Nr. 2892/77, Richtlinie 77/388, |
| Stichworte: | 1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen, die zwischen zwei Punkten des nationalen Hoheitsgebiets, teilweise aber ausserhalb davon erfolgen - Keine Pflicht zur Besteuerung - Folgen - Nichteinbeziehung in die Bemessungsgrundlage für die eigenen Mittel, , ( Verordnung Nr. 2892/77 des Rates, Richtlinie 77/388 des Rates ), , 2. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Rechtssicherheit - Vorschriften, die finanzielle Konsequenzen haben können - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem als Grundlage der Regelung über die eigenen Mittel der Europäischen Gemeinschaften, |
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