JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 13.02.1980, Aktenzeichen: 256-78
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg DER GRUNDSATZ DER GLEICHBEHANDLUNG DER BEAMTEN ERFORDERT ES , DASS DER BEI DER ERSTATTUNG DER KRANKHEITSKOSTEN ANZUWENDENDE WECHSELKURS DEM IM ZEITPUNKT DER ERSTATTUNG GELTENDEN KURS MÖGLICHST NAHE KOMMT. DAHER IST DER KURS DES QUARTALS ANZUWENDEN , WÄHREND DESSEN DIE ERSTATTUNG ERFOLGT. |
| Rechtsgebiete: | EWG/EAG BeamtStat, Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften |
| Vorschriften: | EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2, EWG/EAG BeamtStat Art. 72, EWG/EAG BeamtStat Art. 17 Abs. 1 des Anhangs, Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften Art. 9 Abs. 1, |
| Stichworte: | BEAMTE - SOZIALE SICHERHEIT - ERSTATTUNG VON KRANKHEITSKOSTEN - GLEICHBEHANDLUNG - ANZUWENDENDER WECHSELKURS - WECHSELKURS DES QUARTALS , WÄHREND DESSEN DIE ERSTATTUNG ERFOLGT, , ( BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 72, ARTIKEL 17 DES ANHANGS VII ), |
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"EUGH - 13.02.1980, 256-78" © JuraForum.de — 2003-2012
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