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JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 13.02.1980, Aktenzeichen: 256-78 



EUGH – Aktenzeichen: 256-78

Urteil vom 13.02.1980


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

DER GRUNDSATZ DER GLEICHBEHANDLUNG DER BEAMTEN ERFORDERT ES , DASS DER BEI DER ERSTATTUNG DER KRANKHEITSKOSTEN ANZUWENDENDE WECHSELKURS DEM IM ZEITPUNKT DER ERSTATTUNG GELTENDEN KURS MÖGLICHST NAHE KOMMT. DAHER IST DER KURS DES QUARTALS ANZUWENDEN , WÄHREND DESSEN DIE ERSTATTUNG ERFOLGT.
Rechtsgebiete:EWG/EAG BeamtStat, Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften
Vorschriften:EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2, EWG/EAG BeamtStat Art. 72, EWG/EAG BeamtStat Art. 17 Abs. 1 des Anhangs, Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften Art. 9 Abs. 1,
Stichworte:BEAMTE - SOZIALE SICHERHEIT - ERSTATTUNG VON KRANKHEITSKOSTEN - GLEICHBEHANDLUNG - ANZUWENDENDER WECHSELKURS - WECHSELKURS DES QUARTALS , WÄHREND DESSEN DIE ERSTATTUNG ERFOLGT, , ( BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 72, ARTIKEL 17 DES ANHANGS VII ),

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