JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 13.01.2005, Aktenzeichen: C-254/03 P
| Rechtsgebiete: | Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik, Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates vom 18. Dezember 1986 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur in der Fassung der Verordnungen des Rates (EWG) Nrn. 3944/90 |
| Vorschriften: | Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik Art. 2 Buchst. e, Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik Art. 5, Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik Art. 6, Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik Art. 7 Abs. 1, Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik Nr. 3 des Anhangs III, Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Argentinischen Republik Art. 3 des Protokolls I, Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates vom 18. Dezember 1986 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur in der Fassung der Verordnungen des Rates (EWG) Nrn. 3944/90 Art. 44, |
| Stichworte: | Rechtsmittel - Fischerei - Fischereiabkommen mit Argentinien - Gemeinschaftszuschuss - Kürzung, |
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