JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 12.11.1981, Aktenzeichen: 543/79
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. EINE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER VERORDNUNGEN NRN. 3085/78 UND 3086/78 DES RATES IST UNZULÄSSIG , DA DIESE VERORDNUNGEN ALLGEMEINE GELTUNG HABEN UND NICHT ALS ENTSCHEIDUNGEN ANGESEHEN WERDEN KÖNNEN , DIE , OBWOHL SIE IN DER FORM VON VERORDNUNGEN ERGANGEN SIND , DIE BEAMTEN UNMITTELBAR UND INDIVIDÜLL BETREFFEN. 2. EINE PARTEI , DIE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GELTEND MACHEN WILL , IST ZWAR NICHT GEZWUNGEN , DIE AUFHEBUNG DER RECHTSWIDRIGEN MASSNAHME ZU BETREIBEN , DIE DEN SCHADEN VERURSACHT HAT ; SIE KANN JEDOCH IM WEGE EINER SCHADENSERSATZKLAGE NICHT VERSUCHEN , EIN GLEICHARTIGES ERGEBNIS WIE DAS SICH AUS EINER NICHTIGERKLÄRUNG DIESER MASSNAHME ERGEBENDE ZU ERZIELEN , WENN DIE NICHTIGKEITSKLAGE GEGEN DIESE MASSNAHME UNZULÄSSIG WÄRE. |
| Rechtsgebiete: | Beamtenstatut |
| Vorschriften: | Beamtenstatut Art. 63, Beamtenstatut Art. 64, Beamtenstatut Art. 90 Abs. 1, Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2, Beamtenstatut Art. 91, |
| Stichworte: | 1. BEAMTE - KLAGE - KLAGE GEGEN EINE VERORDNUNG - UNZULÄSSIGKEIT, , ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 173 , UND EAG-VERTRAG , ARTIKEL 146, BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91, VERORDNUNGEN NRN. 3085/78 UND 3086/78 DES RATES ZUR ÄNDERUNG DES BEAMTENSTATUTS ), , 2. BEAMTE - SCHADENSERSATZKLAGE - AUTONOMER CHARAKTER GEGENÜBER DER NICHTIGKEITSKLAGE - GRENZEN, |
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