JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 12.07.1988, Aktenzeichen: 60/86
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Die Richtlinie 76/756 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs - und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge in der Fassung der Richtlinie 83/276 enthält eine erschöpfende Regelung. Fahrzeuge, die den in ihr enthaltenen technischen Vorschriften entsprechen, müssen auf dem Gemeinsamen Markt frei verkehren können. Ein Mitgliedstaat ist daher nicht befugt, einseitig von den Herstellern, die sich dem angepasst haben, die Beachtung einer in dieser Richtlinie nicht enthaltenen Vorschrift zu fordern. |
| Stichworte: | Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - Anbau der Beleuchtungs - und Lichtsignaleinrichtungen - Richtlinie 76/756/EWG - Erschöpfende Regelung - Nationale Regelung, durch die die Einhaltung einer in der Richtlinie nicht vorgesehenen Bestimmung vorgeschrieben wird - Unzulässigkeit, , ( Richtlinie 76/756/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 82/276/EWG, Artikel 2 Absatz 1 ), |
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