JuraForum.de > Urteile > EUGH > Urteil vom 12.07.1973, Aktenzeichen: 74-72
| Leitsatz: | Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg SCHRIFTSTÜCKE KÖNNEN IN DIE PERSONALAKTE DES BEAMTEN AUFGENOMMEN WERDEN, OHNE DIESEM ZUVOR MITGETEILT WORDEN ZU SEIN, SOLANGE SIE IHM NICHT ENTGEGENGEHALTEN ODER GEGEN IHN VERWERTET WERDEN UND SOWEIT SIE NICHT NACHWEISLICH INHALTLICH UNRICHTIG SIND. |
| Rechtsgebiete: | Beamtenstatut |
| Vorschriften: | Beamtenstatut Art. 73, Beamtenstatut Art. 26 Abs. 2, |
| Stichworte: | BEAMTE - PERSONALAKTE - ZUVOR NICHT MITGETEILTE SCHRIFTSTÜCKE - AUFNAHME IN DIE PERSONALAKTE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN, , ( BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 26 ABSATZ 2 ), |
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"EUGH - 12.07.1973, 74-72" © JuraForum.de — 2003-2012
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