( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileEUGHUrteil vom 12.07.1962, Aktenzeichen: 18-60 



EUGH – Aktenzeichen: 18-60

Urteil vom 12.07.1962


Leitsatz:Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. NUR IN DEN FÄLLEN, IN DENEN DIE HANDLUNGEN DES GBSV DAS FUNKTIONIEREN DER AUSGLEICHSEINRICHTUNG BETREFFEN UND DESHALB HOHEITLICHEN CHARAKTER TRAGEN, KANN ANGENOMMEN WERDEN, DASS SIE DIE HAFTUNG DER HOHEN BEHÖRDE UNMITTELBAR AUSLÖSEN.

2. ARTIKEL 65 PARAGRAPHEN 1 UND 5 DES EGKS-VERTRAGES VERBIETEN VERABREDETE PRAKTIKEN, DIE DARAUF ABZIELEN, AUF DEM GEMEINSAMEN MARKT UNMITTELBAR ODER MITTELBAR DEN WETTBEWERB ZU VERFÄLSCHEN; SIE ERMÖGLICHEN ES DER HOHEN BEHÖRDE, GEGEN DIE URHEBER EINES BOYKOTTS EINZUSCHREITEN, DER DIESE MERKMALE AUFWEIST.
Rechtsgebiete:EGV
Vorschriften:EGV Art. 40,
Stichworte:1. AUSGLEICHSEINRICHTUNG - GEMEINSAMES BÜRO DER SCHROTTVERBRAUCHER ( GBSV ) - TÄTIGKEIT DIESES ORGANS - HAFTUNG DER HOHEN BEHÖRDE, , ( EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 53 ), , 2. WETTBEWERB - VERBOTENE PRAKTIKEN - BOYKOTT - BEFUGNIS DER HOHEN BEHÖRDE ZUM EINSCHREITEN, , ( EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 65 ),

Volltext

Um den Volltext vom EUGH – Urteil vom 12.07.1962, Aktenzeichen: 18-60 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/eugh/eugh-urteil-vom-12-07-1962-az-18-60

"EUGH - 12.07.1962, 18-60" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN